| Hand aufs Herz können Sie mit dem Akronym DAAF etwas anfangen? Oder gehören Sie zu den Kolleginnen und Kollegen, die angesichts dieses Kürzels am ehesten an eine ehemalige holländische Automarke denken? Das Silberjubiläum ist ein guter Anlaß, sich einige Minuten Zeit zu nehmen, diese Zeilen vielleicht zu lesen, und über die Bedeutung der Fortbildung für unser Fachgebiet in der Vergangenheit und Zukunft nachzusinnen. DAAF diese Buchstaben stehen für die Deutsche Akademie für Anästhesiologische Fortbildung, einem eingetragenen Verein, der
am 16. November 1977 von Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Wiederbelebung (DGAW; jetzt DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
(BDA) gegründet wurde. Als Zweck der Gesellschaft bestimmt die Satzung, die Weiter- und Fortbildung in unserem Fachgebiet zu fördern.
Nun war es keinesfalls so, daß den Vertretern der noch jungen Disziplin
- die Anästhesie war ja erst 1953 als selbständiges Fachgebiet anerkannt worden
- erst zu diesem Zeitpunkt die Fortbildung in den Sinn kam. Längst gab es eine gemeinsame BDA/DGAW Kommission für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Mit der DAAF schufen sich die westdeutschen Anästhesisten ein zusätzliches Instrument zur Entwicklung anästhesiologischer Berufskompetenz. Die DAAF sollte vor allem zur organisatorischen Unterstützung und Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen genutzt werden, daneben zur Erarbeitung und Fortentwicklung der Lernzielkataloge und Fortbildungsinhalte für die Facharztweiterbildung der noch jungen Disziplin.
DAAF, diese Buchstaben stehen also für ein Instrument zur praktischen Umsetzung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in unserem Fachgebiet. Viele Projekte wurden in den vergangenen Jahren realisiert. Am bekanntesten sind wohl die jährlich anläßlich des Deutschen Anästhesiekongresses stattfindenden Refresher Kurse, deren Beiträge mittlerweile auch in viel gelesenen Büchern zusammengestellt werden. Regen Zuspruch finden auch die einwöchigen Repetitorien
"Anästhesiologie und Intensivmedizin", sowohl bei Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung zum Facharzt als auch bei langjährigen Fachärzten. Für diejenigen, die nicht an diesen Veranstaltungen teilnehmen konnten, wurde eine strukturierte Fortbildungsreihe in der Zeitschrift
"Anästhesiologie & Intensivmedizin" geschaffen, zunächst als "Lehrbriefe" bezeichnet. Erst vor kurzem wurde der Fortbildungsteil dieser Zeitschrift den modernen Erfordernissen angepaßt, indem mit Selbstevaluationsfragen, deren Auswertung und Dokumentation, die Voraussetzungen zum Nachweis auch dieser Fortbildungsaktivität geschaffen wurden.
Daß sich BDA und DGAI neben den eigenen Präsidien und der Kommission für Aus, Fort und Weiterbildung noch ein weiteres Instrument zur Förderung der Weiter und Fortbildung von Anästhesisten schufen, zeigt die besondere Bedeutung, die diesem Aspekt beigemessen wurde. Haupttriebfeder war damals die Erkenntnis, daß Weiter und Fortbildung der Schlüssel jeder weithin zielenden fachbezogenen Politik sind, daß insbesondere in den Überschneidungsbereichen mit anderen Disziplinen, damals vor allem der
Intensivmedizin" letztlich der Kompetenteste dominieren wird. Schließlich wollte man die guten Erfahrungen, die man mit der Schaffung der Weiterbildungsprogramme zur Fachpflege Anästhesiologie und Intensivmedizin gemacht hatte, nun auch auf den ärztlichen Bereich übertragen. Die Anästhesisten hatten damit
1977 als erste Fachgesellschaft eine "Akademie für Ärztliche Fortbildung". Diesem Beispiel sollten erst viele Jahre später andere folgen.
Mittlerweile haben auch die Radiologen und Kardiologen eine solche Einrichtung.
Inzwischen hat sich unser Fachgebiet voll etabliert und die Anästhesiologie ist aus dem Kanon der medizinischen Gebiete nicht mehr wegzudenken. Weiter- und Fortbildung sind damit keine prioritäre berufspolitische Aufgabe mehr. Ungeachtet dessen bleiben Weiter- und vor allem Fortbildung wichtige Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung, derer wir uns mit Nachdruck annehmen müssen, wie die aktuellen Diskussionen um die Fortbildung der Ärzteschaft ganz allgemein zeigen.
Auslöser ist die rasante Zunahme des medizinischen Wissens. Da wundert es nicht, daß auch die Vorstellungen über eine möglichst effektive Ausbildung sowie Weiter und Fortbildung von Ärzten eine raschen Wandel unterliegen. Traditionelle Konzepte und Strukturen scheinen ungeeignet. mit der Wissensund Könnensexplosion in der Medizin Schritt zu halten. Nicht zuletzt macht auch die fortschreitende Europäisierung Korrekturen nationaler Traditionen in Richtung Harmonisierung erforderlich. So wurde die Approbationsordung für Ärzte gerade eben erst novelliert, nachdem die letzte Revision kaum 15 Jahre her ist, und sich ältere Kollegen durchaus auch noch an deren Vorläufer, die Bestallungsordnung erinnern können. Die (Muster) Weiterbildungsordnung für Ärzte, die in dieser Form erst seit zehn Jahren in Kraft ist, befindet sich auch schon wieder in der Überarbeitung. |
Das öffentliche Interesse fokussiert sich aber vor allem auf.die Kompetenzerhaltung aus und weitergebildeter Ärzte, die kontinuierliche medizinische Fortbildung (continuous medical education; CME) oder kontinuierliche professionelle Entwicklung (continuous professional development CPD).
Bisher ging das System der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung davon aus, daß die Facharztweiterbildung ergänzt durch freiwillige Foribildungsmaßnahmen für die folgenden etwa 30 Jahre vorhält. Zunehmend wird dies als ungehügend kritisiert: die heilberufsgesetzlich und berufsrechtlich geforderten Fortbildungsmaßnahmen auf'freiwilliger Basis würden von zu wenig Ärzten wahrgenommen, würden vielfach von der Industrie finanziert und teilweise sogar organisiert. Die relativ schlechten deutschen Daten über die Qualität der medizinischen Versorgung von Volkskrankheiten im europäischen Vergleich unterstützen diese Kritiker. Der gute Ruf, den die deutsche Medizin
noch vor 100 Jahren hatte, ist längst verblaßt, sie hat ihre Vorbildfunktion auf vielen Gebieten eingebüßt. Es blieb nicht aus, daß sich die Gesundheitspolitik der Thematik "Qualität der ärztlichen Berufsausübung" annahm. "Rezertifizierung" von Fachärzten steht seit einiger Zeit auf der Tagesordnung der
Gesundheitsministerkonferenzen. Zwar zählt der ärztliche Beruf zu den sogenannten freien Berufen, die Weiter und Fortbildung ist nach Abschluß des Studiums in die Hände der ärztlichen Selbstverwaltung gelegt. Jedoch kann man sowohl aus dem hohen Stellenwert der Gesundheit für die Bevölkerung als auch aus der quasistaatlichen Finanzierung, ärztlicher Maßnahmen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf staatliche Eingriffe in die Berufsausübung ableiten. Schließlich gehört ja auch das ärztliche Erlaubnis und Approbationswesen zu den hoheitlichen Aufgaben.
Spannend ist, ob und, wenn ja, wie der Staat in die Kontrolle und Sicherstellung ärztlicher Kompetenz eingreifen wird. Nachdem die Landesärztekammern freiwillige Rezertifizierungsprogramme eingeführt haben, die auf dem Nachweis eines Mindestmaßes an Fortbildungsaktivitäten basieren, verhält sich die Gesundheitsministerkonferenz zur Zeit abwartend. Die Ärztekammern wurden lediglich um einen Bericht über die bisher zur Kompetenzerhaliung ergriffenen Maßnahmen sowie über die möglichen Sanktionierungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die kodifizierte Pflicht zur ärztlichen Kompetenzerhaltung gebeten.
Ebenso aktuell ist, natürlich die Frage, wie die Kompetenzerhaltung ärztlicher Versorgung im Laufe des Berufslebens, angesichts der Wissens und Könnensexplosion denn überhaupt sichergestellt wer.den kann. Die traditionellen Fortbildungsformen wie Lesen und Hören von Vorträgen sind wohl eine notwendige Bedingung, aber sind sie auch hinreichend für die Anpassung des ärztlichen Handelns an die Fortschritte in der Medizin? Internationale Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen lassen dies zumindest für den niedergelassenen Bereich, bezweifeln.
Diese Problematik stellt natürlich auch eine Herausforderung für die
DAAF dar. Wie kann am besten gewährleistet werden, daß das praktische Handeln von Anästhesisten während des gesamten Berufslebens dem
aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis entspricht? Was kann getan werden, um der Öffentlichkeit zu belegen, daß dies auch tatsächlich der Fall ist? Mit welchem Verfahren kann inkompetente Berufsausübung effizient und effektiv erfaßt werden? Wird eine periodische Erneuerung der Fachgebietsanerkennung wie in den Niederlanden für sinnvoll gehalten, und wenn ja, wie soll sie erfolgen? Wie kann eine kollektive Qualitätsverbesserung, gemessen an den Ergebnissen der Patientenbehandlung, erreicht werden, die in Kanada vom Medical Council und dem Gesetzgeber gefordert wird? Ist dies zumindest für die klinische Anästhesie, mit glücklicherweise niedrigen Komplikationsraten, überhaupt ein realistisches Ziel?
Bei der Vielzahl der Fragen wird das Thema "Kompetenzerhaltung von Anästhesisten nach Abschluß der Weiterbildung" uns sicher die nächsten Jahre ausführlich zu beschäftigen haben. Wichtig ist dabei zunächst zu begreifen, daß der Kampf um die "Freiwilligkeit" der Fortbildung, den die Arztekammern im Augenblick führen, von vornherein aussichtslos ist, denn Fortbildung ist eben. keine freiwillige Angelegenheit, sondern in den Heilberufs und Kammergesetzen der Länder gesetzlich festgelegte Verpflichtung, die auch in den Berufsordnungen kodifiziert ist. Die "Freiwilligkeit" kann sich also höchstens auf die Art und Weise des professionellen Kompetenzerhalts sowie auf die Form des Nachweises beziehen. |